Erste-Hilfe für Ihre Reiseplanung

  • 5 Min. Lesezeit
  • von Anja Hausherr
  • 4. Mai 2021

Eine Übersicht der Verordnungen, Maßnahmen und Möglichkeiten für Ihre Flucht aus dem Corona-Alltag.

Was ist gerade erlaubt? Darf ich reisen und wenn ja unter welchen Bedingungen? Macht es einen Unterschied, ob ich fliege, mit dem Wohnmobil unterwegs oder Hotelgast bin? Muss ich nach meiner Reise in Quarantäne? Fragen über Fragen – kein Wunder bei den vielen Regeln und Bestimmungen der einzelnen Länder. Wenn man dann noch über die Grenzen Deutschlands schaut, kann schnell der Durchblick verloren gehen: Virus-Variantengebiete, Hochinzidenzgebiete oder Risikogebiete. Keine Sorge, wir versuchen Ihnen mit Hilfe dieses Artikels und den darin enthaltenen Links ein wenig Durchblick zurückzugeben und Ihnen bei der Urlaubsplanung zu helfen.

Nun noch einmal von vorne, beginnen wir mit der Risiko-Einstufung der verschiedenen Länder:
Gegenwärtig wird in Virus-Variantengebiete, Hochinzidenzgebiete, Risikogebiete oder risikofreie Gebiete unterschieden. Bei letzteren ist es ganz einfach: es besteht kein Risiko und somit auch keine Einschränkungen, daher gehen wir im Folgenden auf die Gebiete ein, bei denen in irgendeiner Form ein Risiko in Zusammenhang mit dem Coronavirus besteht.
Wer legt überhaupt fest, welches Land / welche Region unter einer dieser Einstufungen fällt?
Für die Ausweisung internationaler Risikogebiete ist das Auswärtige Amt, das BMG (Bundesministerium für Gesundheit) und das BMI (Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat) zuständig. Durch sie erfolgt die Einstufung. Eine aktuelle Übersicht zu den gegenwärtigen Einstufungen finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Institutes:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Was fangen Sie nun mit dieser Information an? Naja, es hat schon einen Grund, weshalb in die unterschiedlichen Formen der Risikogebiete eingeteilt wird. So kann mittlerweile in einige Länder, welche als Risikogebiet eingestuft werden, mit nur geringen Auflagen gereist werden. Im Folgenden gehen wir darauf ein, was dies bedeuten kann:
Zum einen muss unterschieden werden, in die Einreise in ein anderes Land und in die Einreise / Rückreise nach Deutschland. Somit müssen sich Reisende zunächst informieren ob und wenn ja, welche Regeln für die Einreise aus Deutschland gegenwärtig bestehen. In diesem Zug können gleich die Auflagen des Landes, wie beispielsweise die Möglichkeiten über offene Campingplätze oder Hotelanlagen, geklärt werden.
Sind Sie fündig geworden, müssen Sie sich lediglich darüber informieren, welche Auflagen in Ihrem Bundesland zum Thema Einreise bestehen.

Beispiel Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg, darf (Stand 02.05.2021) aus Risikogebieten mit einem negativen Testergebnis (der Test muss im Urlaubsland unmittelbar vor der Ausreise gemacht werden), einer vollständigen Impfung (beide Impfungen wurden > 14 Tage verabreicht) oder einer Bescheinigung über eine genesene Covid19 Erkrankung, welche nicht länger als 6 Monate zurückliegt, eingereist werden. Eine Quarantäne ist dann nicht nötig. Lediglich der Nachweis der drei aufgezählten Möglichkeiten muss 10 Tage nach Einreise aufgehoben werden. Ggf. ist eine digitale Einreiseanmeldung erforderlich. Andere Regeln gelten bei der Einreise aus Virus-Variantengebieten und Hochinzidenzgebieten.
§ 2 Ausnahmen, Absatz 3, Nr. 7:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-einreise-quarantaene-und-testung/

Beispiel Niedersachsen: Ein erster Test muss verpflichtend bei der Einreise aus einem Risikogebiet durchgeführt werden, dann beginnt ungeachtet des Testergebnisses eine vierzehntägige Quarantäne. Diese kann aber am fünften Tag der Quarantäne bei einem negativen Ergebnis eines zweiten Tests (PCR-Test) vorzeitig beendet werden.
Wichtig: Nur bei Einreise oder Rückkehr aus einem „normalen“ Risikogebiet besteht die Möglichkeit sich über einen PCR-Test „freitesten“ zu lassen. Bei Hochinzidenz- bzw. Virusvariantengebieten gilt die vierzehntägige Pflicht der Absonderung ausnahmslos. Der Testpflicht kann bei einer Einreise aus (normalen) Risikogebieten durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach der Einreise nachgekommen werden.
Neben der Test- und Quarantänepflicht besteht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/reisen-und-tourismus-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-186671.html#:~:text=Bereits%20seit%20der%20zweiten%20Januarwoche,beginnt%20ungeachtet%20des%20Testergebnisses%20eine

Informationen zu den Einreisebestimmungen für Deutsche finden Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Landes.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/_Aktuell

Informationen zu den gegenwärtigen Maßnahmen (Camping, Gastronomie, etc.) einiger europäischer Länder wie zum Beispiel Italien, Kroatien, Polen oder Österreich finden Sie unter den folgenden Links:

https://www.pincamp.de/magazin/ratgeber/reisehinweise-faehren/corona-faq

https://www.acsi.eu/de/corona/

https://www.camping.info/magazin/de/camping-und-corona-dein-news-ticker

Neben den Inzidenzabhängigen Öffnungen der einzelnen Landkreise innerhalb Deutschlands startet ab Mai 2021 das Pilotenprojekt auf der Insel Sylt, bei welchem durch intensives Testen Campingplätze, Hotelanlagen und sogar die Gastronomie im Innenbereich für Einheimische und Touristen geöffnet wird.
Weitere Infos zum Pilotenprojekt Sylt finden Sie hier: https://www.sylt.de/

Jetzt noch einmal zusammengefasst:

  1. Checken, ob das Zielland als Risikogebiet eingestuft wird und wenn ja, als welches.
  2. Recherche über die aktuell geltenden Maßnahmen des Ziellandes – Campingplätze, Hotels, Geschäfte und Restaurants. Haben diese geöffnet? Gibt es Auflagen für die Nutzung?
  3. Einreisebestimmungen des Ziellandes für Deutsche in Erfahrung bringen und ob, beziehungsweise welche Auflagen mit einer Einreise einhergehen (bspw. Test, Impfung, Quarantäne).
  4. Einreisebestimmungen für die Rückreise nach Deutschland im jeweiligen Bundesland klären.
  5. Los geht´s – entspannen, abschalten und auf andere Gedanken kommen.

Bei den in diesem Artikel geteilten Informationen und Links handelt es sich lediglich um eine Hilfestellung in Form eines möglichen Informationenpools für die Planung Ihrer Reise. Für die Inhalte und deren Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung.